Bauplanungs- und Raumordnungsrecht
Im Zuge der Planung und Umsetzung von Vorhaben der Erneuerbaren Energien spielen Rechtsfragen des Bauplanungs- und Raumordnungsrechts stets eine zentrale Rolle. Wir beraten und vertreten Projektentwickler, Vorhabenträger, Investoren und öffentliche Planungsträger umfassend bei der Bauleitplanung und Raumordnung zur Vorbereitung oder „Flankierung“ von behördlichen Genehmigungs- und Zulassungsverfahren.
Das Bauplanungsrecht und das Raumordnungsrecht sind insbesondere bei der Standortwahl von Windenergievorhaben von zentraler Bedeutung. Seit der Gesetzgeber im Jahr 1997 Windenergieanlagen im Außenbereich grundsätzlich für planungsrechtlich zulässig erklärte („Privilegierung“), sind nicht nur Bebauungspläne, sondern vor allem auch Flächennutzungspläne und Regionalpläne mit ihren Darstellungen zur Windenergienutzung bei nahezu jedem Windenergievorhaben rechtlich zu bewerten.
Dabei gilt es für den Projektentwickler frühzeitig zu erkennen, an welcher Stelle im Planungsraum aktuell oder auch zukünftig ein Windenergievorhaben mit den Vorgaben der Bauleitplanung und der Regionalplanung in Einklang steht. Wenn und soweit etwa von Seiten der Standortkommune oder auch von Seiten des Trägers der Regionalplanung Bebauungspläne, Flächennutzungspläne bzw. regionalplanerische Vorgaben entgegengehalten werden, gilt es im Einzelfall zu klären, ob und inwieweit solche planerischen Vorgaben auch mit Blick auf die immer umfangreichere Rechtsprechung einem Windenergievorhaben entgegenstehen.
Unser Team hat die Rechtsprechung - bis hin zum Bundesverwaltungsgericht - gerade auch zur sog. Ausschlussplanung durch Herbeiführung zahlreicher obergerichtlicher Entscheidungen mitgestalten können. Ungeachtet dessen ist und bleibt vorrangiges Ziel in der Beratung, gerichtliche Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden. Insofern gilt es jeweils für den Einzelfall, die planungsrechtliche Situation zu analysieren und beispielsweise auch Projektierer und Standortkommunen Möglichkeiten und Grenzen der bauplanungsrechtlichen Steuerung aufzuzeigen.
Wir beraten seit vielen Jahren insbesondere zu folgenden Themen:
- Bebauungspläne (einschließlich Veränderungssperren und Zurückstellung); auch im Bereich Photovoltaik und Biogas: Wir bewerten nicht nur bestehende Bebauungspläne, sondern begleitet Vorhabenträger (oder auch Standortkommunen) im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen.
- Flächennutzungspläne (insbesondere Standort- und Ausschlussplanungen, „Sondergebiet Wind“); Wir begleiten Vorhabenträger (und Kommunen) bei der Erstellung von Flächennutzungsplänen, etwa im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, Plangenehmigung und Normenkontrollen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Bewertung von (neueren und älteren) Flächennutzungsplänen und deren Auswirkungen auf in Planung befindliche Anlagen der Erneuerbaren Energien.
- Prüfung und Bewertung regionalplanungsrechtlicher Vorgaben nach dem Raumordnungsgesetz (Eignungs- und Vorranggebiete) einschließlich Zielabweichungsverfahren und befristeter Untersagungen.
- Landesplanungsrechtliche Bewertung (z. B. Landesentwicklungspläne).
- Erstellung und Prüfung von städtebaulichen Verträgen.
- Normenkontrollen (§ 47 VwGO).
Vielfach ergeben sich erst nach fachgerechter Analyse der bauplanungs- und raumordnungsrechtlichen Situation für Projektentwickler, aber auch für Standortkommunen bis hin zu Trägern der Regionalplanung neue Perspektiven, ein Vorhaben der Erneuerbaren Energien an geeigneter Stelle umzusetzen.