Entschieden für Erneuerbare

das Team der Tettau Partnerschaft

Entschieden für Erneuerbare

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Genehmigungsrecht

Bei Projekten der Erneuerbaren Energien sind Rechtsfragen des Genehmigungsrechts stets von zentraler Bedeutung. Unser Team verfügt über langjährige Beratungserfahrung im Umgang mit Behörden zu allen Fragen des Immissions- und öffentlichen Baurechts sowie des weiteren Fachrechts (z. B. Naturschutz – und Wasserrecht, Luftverkehrsrecht, Denkmalschutzrecht, DWD und Radar, Bauplanungs- und Raumordnungsrechts).

Als entschiedene Befürworter der Energiewende beraten die ExpertInnen unserer Kanzlei  seit über zwei Jahrzehnten gezielt Antragsteller bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren im Bereich der Erneuerbaren Energien, dort vor allem im Bereich Windenergie, seit einigen Jahren auch verstärkt zu Photovoltaik-Projekten (Freiflächen-PV) und Biogas. Eine zeitnahe Umstellung des Strommarktes von fossilen Energieträgern und Kernenergie hin zu einer nachhaltigen Energieversorgung mittels Erneuerbarer Energien ist dabei gemeinsames Anliegen unserer Mandanten und unser Kanzlei: DIE NATUR BRAUCHT UNS NICHT, ABER WIR BRAUCHEN DIE NATUR!

Windenergieanlagen erreichen angesichts eines beeindruckenden technischen Fortschritts nicht nur immer höhere Energieerträge. Sie werfen auch zusehends komplexere Rechtsfragen im behördlichen Zulassungsverfahren auf. Dies beginnt bei raumordnungsrechtlichen und sonstigen planungsrechtlichen Vorgaben auf regionaler und kommunaler Ebene. Dies setzt sich bei der Erstellung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanträgen über die Begleitung von nachfolgenden WEA-Zulassungsverfahren bei den zuständigen Landes- und Kreisbehörden fort. Nicht selten schließen sich rechtliche Bewertungen („Legal Opinion“) oder auch die Betreuung anschließender Widerspruchs- und Klageverfahren an, sei es im Namen der Vorhabensträger gegen belastende Nebenbestimmungen, sei es zur Abwehr etwaiger Rechtsbehelfe von Kommunen, Umweltverbänden oder sonstigen Dritten. Manches Klageverfahren lässt sich dabei auch außergerichtlich klären. Dies gilt trotz der Erweiterung der Klagerechte von betroffenen Nachbarn und Umweltverbänden nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG).

Ziel ist stets, eine rechtssichere Genehmigung für den Windpark, die Photovoltaik-Anlage oder die Biogasanlage zu erhalten. Insoweit bieten wir unseren Mandanten eine umfassende rechtliche Begleitung schon des (baurechtlichen oder immissionsschutzrechtlichen) Genehmigungsverfahrens an. Einige Schwerpunktthemen unserer Beratung in diesem Bereich des Genehmigungsrechtes seien genannt:

  • Rechtliche Begleitung schon bei der Erstellung von Genehmigungsanträgen; Abstimmung des Umfangs und des Inhalts notwendiger Fachgutachten (z. B. Schallgutachten) und Erhebungen (z. B. Avifauna)
  • Rechtliche Bewertung der Betroffenheit von Natura-2000-Gebieten (Vogelschutzgebiete, FFH-Gebiete) und des sonstigen Gebietsschutzes (z. B. Landschaftsschutzgebiete, Naturparks, Naturschutzgebiete)
  • Immer wichtiger werden Screening- und Scopingtermine, auch im Hinblick auf Verfahrensfragen, hier insbesondere Fragen zur Notwendigkeit und zum Umfang einer sog. Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Begleitung der Zulassungsverfahren (Behördenbeteiligung, Öffentlichkeitsbeteiligung, Erörterungstermine); Unterstützung der Behörden, gerade auch mit dem Ziel, eine fristgerechte Entscheidung im Sinne unserer Mandanten herbeizuführen
  • Rechtliche Betreuung von Widerspruchsverfahren, sei es für den Bauherren gegen belastende Inhalts- und Nebenbestimmungen, sei es zur Abwehr von Drittrechtsbehelfen (Umweltvereinigung, Nachbarn, Kommunen, teils auch von Fachbehörden wie DWD)
  • Vertretung in verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Eilverfahren und Hauptsacheverfahren)