Energierecht
Zur umfassenden Beratung bei der Projektentwicklung und Umsetzung von Vorhaben der Erneuerbaren Energien gehört bei unserem Team seit mehr als 20 Jahren die Beantwortung energierechtlicher Fragen. Wir gestalten und verhandeln alle Verträge insbesondere für Windenergie- und Photovoltaik-Vorhaben sowie Stromspeichervorhaben im Zusammenhang mit dem Netzanschluss, der Einspeisung und dem Stromein- und -verkauf. Für komplexe Netzanschlusssituationen z. B. verschiedener Anlagenbetreiber über einen identischen Netzverknüpfungspunkt entwerfen wir Komplettlösungen von der grundstücksrechtlichen Sicherung der gemeinsamen Infrastruktureinrichtungen über die gesellschaftsrechtliche Gestaltung von Infrastrukturgesellschaften bis hin zu individuellen Abrechnungsvereinbarungen der Anlagenbetreiber untereinander und mit Netzbetreibern.
Seit Beginn der Ausschreibungsverfahren für Vorhaben der Erneuerbaren Energien begleiten wir insbesondere Photovoltaik- und Windenergie- sowie Innovationsvorhaben in diesen Ausschreibungen. In allen größeren Ausschreibungssegmenten der erneuerbaren Energien sind wir tätig, nehmen Stellung zu komplexen Rechtsfragen und kümmern uns um die sachgerechte Teilnahme an Ausschreibungen.
Die Transformation des Energiesystems ist uns ein Kernanliegen. Deshalb beraten wir Industrieunternehmen bei der Umstellung auf Grünstrom und der Dekarbonisierung, teils auch ehrenamtlich. Die Eigenversorgung und die Direktlieferung jenseits des EEG gehören einschließlich der Stellungnahme zur Vermeidbarkeit von Stromkostenbestandteilen zum Kerngeschäft unserer energierechtlichen Beratung.
Die zahlreichen energierechtlichen Gesetzgebungsverfahren der vergangenen Jahre haben wir durchgehend intensiv begleitet und an Stellungnahmen u. a. des BWE mitgewirkt. Dazu gehört auch eine Mitarbeit in verschiedenen Gremien des BWE, u.a. im AK Energiepolitik, im AK Ausschreibung und im AK Direktvermarktung.
Zu unseren Referenzen gehören u. a. Verhandlungen von netzanschluss- und einspeisebezogenen Verträgen für Offshore-Windparks sowie mehrerer 380 kV-Umspannwerke.
Bestandteil unserer Tätigkeit ist die notwendige Prozessführung, wo sich gütliche Einigungen nicht erreichen lassen. Unter anderem führen wir Verfahren vor den Zivilgerichten wegen Maßnahmen des Einspeisemanagements auch beim Netzausbau für die Erneuerbaren Energien, vor den Obergerichten wegen Ausschreibungsverfahren sowie vor der Clearingstelle EEG KWKG u. a. zu Fragen der Systemdienstleistung.