Entschieden für Erneuerbare

das Team der Tettau Partnerschaft

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Flächensicherung: Nutzungsvertragsrecht und Recht der dinglichen Sicherungen

Grundlage für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen, Freiflächen- und Aufdachsolaranlagen, aber auch Biogasanlagen, Stromspeicher etc., ist die Flächensicherung. Wir beraten Projektentwickler, Anlagenbetreiber und Grundstückseigentümer in allen Fragen der vertraglichen und dinglichen Grundstückssicherung.

Aufgrund unserer fachlichen Expertise und langjährigen Branchenerfahrung erstellen wir nicht nur rechtssichere Nutzungsverträge, sondern Nutzungsverträge, mit denen sich unsere Mandanten in dem stark frequentierten Marktumfeld der Erneuerbaren Energien von ihren Marktbegleitern positiv abheben können. Wir wissen, dass Grundstückseigentümer heute vor allem Wert auf einen fairen und transparenten Nutzungsvertrag legen. Diesen Anforderungen werden die durch uns gestalteten Nutzungsverträge gerecht.

Durch unsere regelmäßig enge fachliche Projektbegleitung in den öffentlich-rechtlichen Gebieten des Bauplanungs- und Raumordnungsrechts, des Genehmigungsrechts und des Umweltrechts stellen wir sicher, dass wir in den Nutzungsverträgen die konkreten öffentlich-rechtlichen Besonderheiten des jeweiligen Vorhabens der Erneuerbaren Energien berücksichtigen. Unsere detaillierten energierechtlichen Kenntnisse, insbesondere im EEG, beeinflussen in hohem Maße die Gestaltung der Nutzungsverträge.

Wir begleiten die Vertragsverhandlungen über den abzuschließenden Nutzungsvertrag sowohl auf Seiten der Projektentwickler und Anlagenbetreiber als auch auf Seiten von Grundstückseigentümern. Hierbei können wir auch auf erfolgreiche Vertragsverhandlungen mit institutionellen Grundstückseigentümern wie BVVG, BImA, diverse Landesforsten, Landgesellschaften etc. verweisen.

Gerade bei sehr komplexen Windenergievorhaben mit zum Teil mehreren Betreiber- und Infrastrukturgesellschaften ist eine komplexe dingliche Sicherung nötig. Wir erstellen dingliche Sicherungskonzepte, die beschränkte persönliche Dienstbarkeiten und Vormerkungen flexibel, transparent und bankensicher aufeinander abstimmen. Gerne führen wir für auch die Kommunikation mit den beauftragten Notariaten sowie den Grundbuchämtern und unterstützen unsere Mandanten bei der Suche nach einem Notariat.

Die grundstücksrechtliche Prüfung (sog. Due Diligence) von Vorhaben der Erneuerbaren Energien, meist gemeinsam mit der weiteren planungs- und genehmigungsrechtlichen Prüfung des Vorhabens im Rahmen von Projektfinanzierungen und Transaktionen der Erneuerbaren Energien bildet einen erheblichen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Wir verfügen insoweit auch über umfangreiche Erfahrungen bei der Prüfung und Bewertung von weiteren Projektverträgen.

Wir beraten unsere Mandanten während der gesamten Vertragslaufzeit von Nutzungsverträgen zu allen auftretenden Fragen des Nutzungsvertragsrechts. Wir unterstützen insbesondere bei der Gestaltung rechtssicherer Nachträge und  der den rechtlichen Anforderungen entsprechenden Übertragung von Nutzungsrechten.

Wir setzen die Ansprüche unserer Mandanten aus dem Nutzungsvertrag oder der dinglichen Sicherung auch erfolgreich gerichtlich durch oder wehren unberechtigte Forderungen ab. Hierbei kommt uns eine langjährige Prozesserfahrung vor allen deutschen Zivilgerichten zugute.

Seit 15 Jahren schulen wir über den Bundesverband Windenergie Projektentwickler und Anlagenbetreiber im Bereich des Nutzungsvertragsrechts und der dinglichen Sicherung sowie der (grundstücksrechtlichen) Due Diligence. Teilnehmer bescheinigen uns dabei immer wieder, den praxisnahen und aktuellen Bezug der Veranstaltungen sowie die gute Verwertbarkeit der Informationen für ihre täglichen Herausforderungen.

Gerne schulen wir Mitarbeiter von Unternehmen der Erneuerbaren Energien auch direkt in ihrem Betrieb im richtigen Umgang mit Grundstückseigentümern und Grundbuchämtern.