Entschieden für Erneuerbare

das Team der Tettau Partnerschaft

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Projektverträge

Im Rahmen der Projektentwicklung, -errichtung und des Betriebs von Vorhaben der Erneuerbaren Energien sind eine Vielzahl unterschiedlicher Projektverträge abzuschließen. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung und Verhandlung der erforderlichen branchentypischen Projektverträge. Wir sind mit den national und international üblichen Vertragsstandards vertraut und passen die Projektverträge regelmäßig dem sich fortlaufend ändernden Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung an. Zudem kommen uns bei der Vertragsgestaltung unsere detaillierten Branchenkenntnisse und das Spezialwissen aus den weiteren Rechtsgebieten im Bereich der Erneuerbaren Energien, z.B. des Energierechts, des Genehmigungsrechts und des Nutzungsvertragsrechts, zugute.

Schwerpunkte unseres Beratungsangebots im Bereich Projektverträge der Erneuerbaren Energien sind:

  • Anlagenkauf- und Wartungsverträge,
  • Projektentwicklungsverträge,
  • Generalunter- und -übernehmerverträge,
  • Betriebsführungsverträge,
  • Infrastrukturnutzungs- und Durchleitungsverträge,
  • Einspeise- und Strombezugsverträge,
  • Direktvermarktungsverträge.

Wir gestalten und verhandeln die erforderlichen Projektverträge der Erneuerbaren Energien mit Ihren (zukünftigen) Vertragspartnern, analysieren für Sie Ihnen vorgelegte Vertragsentwürfe und Allgemeine Geschäftsbedingungen und zeigen Ihnen praktikable Alternativgestaltungen auf. Im Bedarfsfall setzen wir die sich aus Projektverträgen ergebenden Rechte und Pflichten auch gegenüber Ihrem Vertragspartner und erforderlichenfalls gerichtlich durch. Unsere Prozesserfahrung ist wiederum eine wesentliche Grundlage für die Vertragsgestaltung, da wir hierdurch die potentiellen Streitthemen kennen und vertragliche Lösungen hierfür anbieten können. Schwerpunkte der Prozessführung im Bereich der Projektverträge sind insbesondere Streitigkeiten um Nutzungsverträge, Durchsetzung von Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüchen gegen die an der Errichtung von Anlagen der Erneuerbaren Energien beteiligten Unternehmen sowie Auseinandersetzungen zwischen Anlagenbetreibern und Betriebsführern.

Bei den im Rahmen von Transaktionen und Projektfinanzierungen von Vorhaben der Erneuerbaren Energien häufig erforderlichen Projektprüfungen (sog. Due Diligence) prüfen wir die abgeschlossenen Projektverträge auf bestehende oder drohende Risiken. Unsere vertieften Branchenkenntnisse im Bereich der Erneuerbaren Energien ermöglichen es uns, praktikable Vorschläge zu etwaig erforderlichen Änderungen der Projektverträge zu unterbreiten, um z.B. eine Transaktion trotz der Ermittlung nicht unbedeutender Risiken zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen.